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Gebührensatzung

Entgeltordnung zur Satzung für das Freizeit- und Medienzentrum „Regenbogen“ der Stadt Bad Liebenwerda

Aufgrund der §§ 3 und 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I, S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl.I/14, [Nr. 32] i. V. m. §§ 1, 2, 4 und 5 des Kommunalabgabengesetzes Brandenburg (KAG Bbg) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl. I, S. 174), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl.I/14, [Nr. 32] beschloss die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 08.10.2014 nachstehende Entgeltordnung:

§ 1
Kreativangebote

pro Nutzer                                                                      Materialkosten

§ 2
Internetangebote

1 Stunde Nutzung täglich frei
jede weitere Stunde 1,00 €


§ 3
Projekten/ Freizeitmaßnahmen

Unkosten für Material und angebotene Aktivitäten werden auf die Teilnehmer umgelegt.

§ 4
Entgelte für die Nutzung der Räumlichkeiten

Pro Raum/Stunde      5,00 €
          
Grillnutzung   5,00 €


§ 5
Übernachtungen

(entfällt)


§ 6
Ausleihe außer Haus von inventarisierten Gegenständen

Spielgeräte pro Tag und Gegenstand 3,00 €
Beamer pro Tag 20,00 €
Leinwand pro Tag 10,00 €


§ 7
Serviceleistungen

Kopie / Ausdruck / Fax

bis zum Format DIN A4 schwarz/ weiß je Seite 0,25 €
im Format DIN A3 schwarz/ weiß je Seite 0,50 €
farbig je Seite (bis zum Format DIN A4) 0,40 €

Für kulturelle / schulische Zwecke

bis zum Format DIN A4 schwarz/ weiß je Seite   0,15 €
im Format DIN A3 schwarz/ weiß je Seite   0,30 €
farbig je Seite (bis zum Format DIN A4) 0,30 €


§ 8
Fälligkeiten

Die Gebühren nach §§ 1, 2, 3, 4 und 7 sind vor Beginn der Inanspruchnahme zu bezahlen.

Die Gebühren nach §§ 5 und 6 sind zwei Wochen nach Rechnungslegung fällig.

§ 9
Inkrafttreten

Die Entgeltordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

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