Auszug der Satzung
(Auszug - www.badliebenwerda.de)
2. Änderungssatzung
zur Hauptsatzung der Stadt Bad Liebenwerda
§ 16
Jugendbeirat
(1) Die Stadt Bad Liebenwerda richtet zur besonderen Vertretung der Interessen der Kinder- und Jugendlichen der Stadt Bad Liebenwerda einen Beirat ein. Der Beirat führt die Bezeichnung "Jugendbeirat der Stadt Bad Liebenwerda".
(2) Dem Beirat gehören 5 bis 10 Mitglieder an. Mitglied kann werden, wer zwischen 10 und 27 Jahre alt ist. Die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig.
Die Mitglieder werden durch die Stadtverordnetenversammlung auf Vorschlag des/der Hauptverwaltungsbeamten/in für die Dauer der Wahlperiode der kommunalen Vertretungskörperschaften im Land Brandenburg durch Abstimmung benannt.
Dabei sollen die Vorschläge aller Organisationen besonders berücksichtigt werden, zu deren Aufgaben die Kinder- und Jugendarbeit gehört. Vertreter der Jugendfreizeiteinrichtungen können ihre Vorschläge über die Jugendpfleger der Stadt Bad Liebenwerda einreichen.
(3) § 14 Abs. 3 bis 5 dieser Satzung gelten entsprechend sinngemäß.
Der bisherige § 15 wird zu § 17 und der bisherige § 17 wird zu § 18.
Artikel 2
Die 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Bad Liebenwerda tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.